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Fahrzeuge aus der Ukraine oder Russland

Informationen zur Anmeldung von Fahrzeugen, die in der Ukraine oder Russland erworben wurden

Sobald Sie erklärt haben, dauerhaft in Deutschland leben zu wollen, müssen Sie Ihr Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen zulassen.

Hierfür gibt es drei mögliche Wege:

  • EU-homologiertes Fahrzeug
    Für alle Fahrzeuge, die für den Betrieb in der EU vorgesehen waren, können wir kostengünstig ein Deutsches technisches Datenblatt als Ersatz für das so genannte „COC“-Dokument (Certificate of Conformity) liefern. Mit dem Datenblatt und einer gültigen „Hauptuntersuchung“ nach §29 StVZO, also einer technischen Überprüfung bei einer deutschen Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ…), können Sie das Fahrzeug einfach mit deutschen Kennzeichen registrieren. Ein solches EU-Fahrzeug erkennen Sie an der EG-Typgenehmigungsnummer auf dem Typenschild (siehe Beispiel: e1*2007/46*0130)



  • Fahrzeuge mit ukrainischer oder russischer Homologation
    Für Fahrzeuge, die ursprünglich für den Betrieb in der Ukraine oder Russland vorgesehen waren, können wir auch Datenblätter erstellen, wenn Sie uns das Homologationsdokument für Ihr Fahrzeug als PDF oder Foto schicken (siehe Beispiele).


    Die Homologation aus der Ukraine kann zum Beispiel der Händler liefern, bei dem das Fahrzeug erworben wurde.


    Hier kann ebenfalls der Händler helfen.

    Eine Übersetzung ins Deutsche ist nicht erforderlich. Bedenken Sie bitte jedoch, dass Fahrzeuge, die für den ukrainischen oder russischen Markt serienmäßig gefertigt wurden, oft nicht die EU-Vorschriften zur Schadstoffklasse zum Zeitpunkt der Erstzulassung erfüllen (Beispiel: PKW mit Erstzulassung 01.07.2012 erfüllt mit ukrainischer Homologation die Euro 4; in der EU war aber für Einzelfahrzeuge ab 01.01.2011 bereits Euro 5 Pflicht, bei EU-homologierten Typen bereits ab 01.09.2009).

    Diese Fahrzeuge können nur als so genanntes „Umzugsgut“ in Deutschland zugelassen werden. Das Fahrzeug muss dazu mindestens 6 Monate auf Ihren Namen im Ausland zugelassen gewesen sein und muss auch auf Sie als Halter in Deutschland angemeldet werden. Sie benötigen dazu ein technisches Datenblatt und eine Begutachtung einer Deutschen Prüforganisation nach §21 StVZO. So bekommt das Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb in Deutschland, auch wenn es die EU-Norm zum Emissionsverhalten nicht einhält. Bei einem Verkauf Ihres Fahrzeugs erlischt diese Ausnahmegenehmigung für den Käufer.

    Die Kosten für diese Datenblätter als Ersatz für ein COC-Dokument richten sich je nach Aufwand und beginnen bei etwa 249€ inkl. MwSt.

  • Fahrzeuge aus Drittstaaten
    Für Fahrzeuge, die ursprünglich für den Betrieb in den USA, Kanada, Südkorea oder Japan vorgesehen waren, können wir in der Regel technische Datenblätter liefern. Eine Zulassung in Deutschland ist nur möglich, wenn eine Begutachtung nach §21 StVZO einer deutschen Prüforganisation bestanden wird. In der Regel sind neben den ursprünglichen technischen Eigenschaften Umrüstungen am Fahrzeug vorzunehmen (z.B. muss das Fahrzeug hinten gelbe Blinker haben und ab Jahrgang 1991 eine Nebelschlussleuchte). Näheres dazu erfahren Sie zum Beispiel bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Ihrer Nähe. Der Preis für ein solches Datenblatt richtet sich individuell nach dem entsprechenden Fahrzeug. Bitte fragen Sie die Verfügbarkeit und den Preis einfach bei uns an.


Sie brauchen ein Datenblatt für Ihr Fahrzeug?


Hinweis:
Für Fahrzeuge, die ursprünglich für den Betrieb im arabischen Rechtsraum (Golfstaaten) vorgesehen waren, können in aller Regel KEINE technischen Datenblätter geliefert werden. Am besten ist es hier, sich direkt an den Fahrzeughersteller zu wenden.